Lieferkettengesetz (LkSG) - Menschenrechtsbeauftragter - LkSG - hier wird ihnen geholfen

Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG)
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Lieferkettengesetz
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Notwendige Rolle des Lieferkettengesetz-Beauftragten | Menschenrechtsbeauftragter

Wenn die Kapazität für einen Lieferkettengesetz-Beauftragten (Menschenrechtsbeauftragter) nach LkSG beim Kunden knapp ist

Sie haben kein Know How oder keine Ressourcen für einen Lieferkettengestz-Beauftragten (Menschenrechtsbeauftragten) oder um einzelne Prozesse, welche vom Lieferkettengesetz (LkSG) gefordert werden, umzusetzen? Wir können Sie unterstützen und stellen Ihnen einen externen Lieferkettengesetz-Beauftragten (Menschenrechtsbeauftragter). Falls notwendig, zusammen mit dem kompletten Service "Beschwerdemanagement | Hinweisgeberverfahren" - alles aus einer Hand.
Beauftragter für Menschenrechte
Lieferkettengesetz-Beauftragter | Menschenrechtsbeauftragter
Wir übernehmen gerne die Rolle des Lieferkettengesetz-Beauftragten | Menschenrechtsbeauftragten
Wir stellen Ihnen einen externen Lieferkettengesetz-Beauftragten |externen Menschenrechtsbeauftragten oder unterstützen Ihren eigenen internen Lieferkettengesetz-Beauftragten (internen Menschenrechtsbeauftragten) in Ihrem Unternehmen.

Lieferkettengesetz-Beauftragter | Menschenrechtsbeauftragten nach LkSG

Das Lieferkettengesetz fordert nicht direkt einen Lieferkettengesetz-Beauftragten|Menschenrechtsbeauftragten - aber empfiehlt es in § 4 dann doch.

In §4 (3) LkSG wird Unternehmen empfohlen für die operativen Aufgaben und Überwachungstätigkeiten z.B. im Lieferkettengesetz    - Risikomanagement einen Menschenrechtsbe­auftragten zu benennen. Wahrscheinlich war dem Gesetzgeber gar nicht klar, wieviel operativer Aufwand den Unternehmen mit dem Lieferkettengesetz dem Unternehmen entsteht.

Fehlt  Ihnen die Kapazität oder das Know-How hierfür, dann unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne mit der Stellung eines externen Lieferkettengesetz-Beauftragten | Menschenrechtsbeauftragten.

Angebot zur Übernahme der notwendigen Aufgaben für den externen Menschenrechtsbeauftragten LkSG

Folgende Aufgaben übernehmen wir gerne für Sie:

  • Beratung der Geschäftsführung zu allen Fragen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Unternehmen,
  • Vorschlag, Abstimmung und Verfolgung der jährlichen LkSG-Ziele, Abstimmung mit den Unternehmenszielen,
  • Management der Grundsatzerklärung sowie der Abstimmung dieser mit der Geschäftsführung,
  • Aufstellung und Umsetzung der internen Kommunikation zu Lieferkettengsetz mit allen Betroffenen,
  • Weiterentwicklung des Lieferkettengesetz Managementsystem innerhalb des Unternehmens,
  • Erstellung und Weiterentwicklung von notwendigen Konzepten in Risikogebieten,
  • Erstellung und Weiterentwickung von notwendigen LkSG-Richtlinien und -regelungen,
  • Durchführung des Reporting bzw. Berichtswesens,
  • Analyse und Bearbeitung der Hinweisgeber Meldungen (Beschwerden),
  • ggf. 24/7 Hotline für Hinweisgeberverfahren (Beschwerdeverfahren),
  • Überprüfung der möglichen Risiken und Verletzungen im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse Menschenrechte / Umwelt,
  • Erstellung und Verwaltung der Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen ggf. mittels computer based training,
  • Durchführung der notwendigen Überprüfungen und internen Audits / Lieferantenaudits, Kontrollen
  • Durchführung der notwendigen Managementreviews für das Lieferkettensorgfaltsgesetz
  • Beratungspakete pro Monat

Hierfür bieten wir Ihnen unterschiedliche Leistungspakete an. Es sind auch weitere Übernahmen von Aufgaben möglich.
Die Pakete werden je nach Komplexität und Größe des zu betreuenden LkSG Managementsystems festgelegt.

Wie führen Sie ihre Lieferantenabfragen durch? Mit Excel? Auch hierfür haben wir eine Formular gestützte Lösung. Sie versenden das Formular, der Lieferant füllt es aus, lädt seine Nachweise in den Fragebogen und sendet es zurück. Ganz einfach.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Benötigen Sie weitere Informationen?
Haben Sie Interesse an unserer Dienstleistung?

Dann kontaktieren Sie uns - wir melden uns baldmöglichst.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum LkSG

Menschenrechtsbeauftragter - bitte beachten Sie:

Bitte beachten Sie bei den Preisen, dass diese netto sind.

Die Leistungen beinhalten neben der Dienstleistung Menschenrechtsbeauftragter auch noch weitere Leistungen:

  • Schulungen mittels unser E-Learning-Portal
  • Quartalsberichte mittels unserem Dashboard
  • Lieferketten-Prozessmodell
  • Beobachtung von ggf. Substantiierten Meldungen
  • Durchführung eines LkSG-Audit im Jahr
  • Jahresberichterstattung an die Geschäftsführung
  • Monatliches Beratungskontingent
  • Menschenrechtsportal für Ihr Unternehmen
  • ggf. Beschwerdemanagementplattform mit Bearbeitung der Vorfälle (Kontingent)
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